Sie können zwischen einer rückvergütbaren Kaution und einer Schadens- bzw. Verzichtserklärung wählen.
a. Die rückvergütbare Kaution wird gegen die Selbstbeteiligung der Yachtenversicherung gehalten.Falls es keinen Schaden oder Verlust der Yacht selber oder Ihrer Ausrüstung gibt,werden wir unverzüglich die Kaution am Ende des Charterurlaubs zurückerstatten.Falls es aber irgendwelche Schäden und/oder Verluste gibt,wird die Kaution oder eine angemessene Proportion, falls dies anwendbar ist, so schnell wie möglich zurückerstattet,nachdem die Abschätzung der Kosten für die Instandsetzung der Schäden oder Verluste gemacht ist.
Die Kaution deckt:
• Den Verlust oder den Schaden am Schiff, seinen Tender sowie dritte Personen die keine Verantwortung dafür tragen.
• Den Verlust oder den Schaden der Ausrüstung, die im Verzeichnis aufgelistet sind und dem Charterer beim Check-in gegeben wird.
• Kosten, die verursacht werden, falls das Schiff bei der Rückgabe in einem solch verschmutzten Zustand ist,der nicht akzeptiert werden kann.
• Kosten bei verspäteter Rückgabe des Bootes am vorbestimmten Hafen, falls der Charterer es nicht schaffen sollte zum festgelegten Datum und Uhrzeit einzutreffen.
• Kosten für das Auftanken des Schiffes,falls es mit leerem Tank zurückgegeben wird.
b.
Die Schadens- Verzichterklärung. Dies ist ein fester Betrag,der vom Typ und der Größe des Bootes abhängt und in keinem Fall zurückerstattet wird. Mit der Bezahlung der Schadens-Verzichtserklärung wird der Charterer von allen Verantwortungen, die mit dem Schaden oder Verlust des Bootes zusammenhängen, abgelöst. Mit den folgenden Ausnahmen:
• Wenn der Verlust oder der Schaden aus grober Fahrlässigkeit des Charterers oder/und seiner Gesellschaft an Bord verursacht wird.
• Wenn der Schaden der Yacht oder der Ausrüstung vom Charterer oder irgendeinem Mitglied seiner/ihrer Gesellschafft unter Alkohol-oder Drogenkonsum verursacht wird.
• Kosten bei verspäteter Rückgabe des Bootes am vorbestimmten Hafen, falls der Charterer es nicht schaffen sollte zum festgelegten Datum und Uhrzeit einzutreffen.
• Kosten für das Auftanken, falls das Boot nicht mit vollen Tanks zurückgegeben wird.
Die Bezahlung entweder der rückvergütbaren Kaution oder der Schadens-Verzichtserklärung ist bestimmt, um ein Ereignis von erheblicher Wichtigkeit zu decken. Im Falle eines Verlustes oder Schadens von bedeutendem Wert, wie z.B. Außenbordmotor oder Schlauchboot, hat der Charterer das Recht auf einen unverzüglichen Ersatz während des Charters, vorausgesetzt der Charterer bezahlt sofort eine neue rückvergütbare Kaution nach dem Eintreten des relevanten Ersatzes oder in Bezug auf die Reparatur.
Es muss erwähnt werden,dass für beide Arten von Kaution der Charterer (Mieter) für den Gesamtbetrag eines Verlustes oder Schadens verantwortlich gehalten wird, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder absichtlichen falschen Gebrauch (Mißbrauch) vom Charterer selbst oder irgendeiner Person in seiner Gesellschaft hervorgerufen werden, die die Höhe der Kaution überschreiten.
|